Präambel
An unserer Schule treffen Menschen mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen zusammen, um ein Stück ihres Lebensweges gemeinsam zu gehen. Jede(r) ist hierbei dafür verantwortlich, unsere Schule und den Unterricht gemeinsam zu gestalten und allen Menschen, die in unserer Schule arbeiten oder unsere Schule besuchen, mit Respekt und Achtung zu begegnen.
Daher geben wir uns folgende Hausordnung:
Regeln unseres Zusammenlebens am EGW - Die Verkehrssituation in der Grünstraße und der Breslauer Straße erfordert rücksichtsvolles Fahren im Schritttempo. Motorisierte Zweiräder und Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und auf gekennzeichneten Stellflächen abgestellt.
- Die Schule ist ab 7:30 Uhr geöffnet; die Klassenräume im Hauptgebäude können sofort aufgesucht werden. Das NW-Gebäude wird um 7:45 Uhr aufgeschlossen. Der Aufenthalt in der Sporthalle und den Fachräumen ist nur unter Aufsicht gestattet.
- In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume sowie die Flure. Sie können sich auf dem Schulgelände und in der Cafeteria aufhalten. Der Klassendienst lüftet die Klasse, räumt auf und putzt die Tafel. In Regenpausen können die Schülerinnen und Schüler in den Gebäuden bleiben. Für die Sekundarstufe II steht in Freistunden der Oberstufenraum zur Verfügung.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nur in der Mittagspause nach schriftlichem Antrag der Eltern erlaubt. Während der Mittagspause können sich Sekundarstufe-I-Schüler(innen) in der Cafeteria, im Raum E1 und weiteren zugewiesenen Räumen aufhalten.
- Sauberkeit ist auf dem Schulgelände, in den Gebäuden und auf den Toiletten eine Selbstverständlichkeit. Müll wird in den vorgesehenen Behältern getrennt (Papier, Plastik, Rest- und Biomüll). Fundsachen werden beim Hausmanagement abgegeben.
- In den Klassen- und Fachräumen werden die Stühle nach Unterrichtsende (siehe Raumplan) hochgestellt. Grobe Verunreinigungen werden entfernt, die Fenster geschlossen und das Licht wird ausgeschaltet.
- Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist in allen Unterrichtsveranstaltungen (auch in der Tagesschule, in Fördergruppen und in Arbeitsgemeinschaften) nicht gestattet. Ausnahmen bilden unterrichtlich eingesetzte Medien.
- Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Laser-Pointer, Feuerwerkskörper) sowie giftige oder brennbare Substanzen dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Werfen mit Gegenständen (z.B. Steinen, Schneebällen) ist untersagt.
- Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Ausnahmen bilden mit der Lehrerin oder dem Lehrer abgesprochene Situationen, z.B. mehrstündige Klassenarbeiten oder Klausuren. Auf dem gesamten Schulgelände wird kein Kaugummi gekaut.
- Das Trinken von Wasser aus Plastikflaschen ist während des Unterrichts in den Klassenräumen gestattet. In den naturwissenschaftlichen Fachräumen, in den Informatikräumen und im Kunst- und Musikraum wird nicht getrunken.
- Ballspiele sind nur auf dem roten Spielfeld mit weichen Bällen gestattet, die zur Verfügung gestellt werden. Für Pausenspiele stehen zwei kleine Tore und ein Spielsortiment bereit.
- Bei Unfällen oder anderen besonderen Vorkommnissen wird sofort eine Lehrkraft, der Sozialarbeiter, die Hausmeisterin, das Sekretariat oder die Schulleiterin informiert.
Die Rahmenbedingungen für unser Zusammenleben finden sich im Schulgesetz des Landes NRW (2006). Darin werden Mitwirkungspflichten aufgeführt, damit die Aufgaben der Schule erfüllt und die Bildungsziele erreicht werden können. Nach § 53 SchulG ist bei Regelverstößen die Möglichkeit gegeben, erzieherische Maßnahmen zu nutzen und zu Ordnungsmaßnahmen zu greifen.
Beschluss der Schulkonferenz vom 13.05.2009
Hier haben Sie außerdem die Möglichkeit, die Hausordnung des EGW (PDF; 156 KB) zum Nachlesen oder Ausdrucken herunterzuladen.
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