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Schulstart ab dem 11. Januar 2021 / Standards für den Distanzunterricht

Ab Montag, dem 11.01.2021, findet der Unterricht bis zum 31. Januar im Distanzunterricht statt. Hier informieren wir zu den getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen am EGW. Weiterhin finden Sie hier unsere aktuellen Standards zum Distanzunterricht im Januar 2021.

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

ich hoffe, Sie sind / ihr seid alle gut ins neue Jahr gekommen.

Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, findet ab Montag, dem 11.01.2021, der Unterricht bis zum 31. Januar im Distanzunterricht statt. Grundlage ist das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen sowie die Sorge der Virus-Situation in England, sodass der Präsenzunterricht ausgesetzt wurde.

Die Entscheidungen des Ministeriums sowie der Schule zur Fortführung des Unterrichts haben u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Der Unterricht wird am EGW ab dem 11. Januar 2021 für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
  • Der Unterricht findet nach dem Stundenplan statt, der als verlässliche Struktur für alle Beteiligten dient. Lehrerinnen und Lehrer sind in den jeweiligen Stunden ansprechbar, Ausnahmen sind Kolleginnen und Kollegen mit kleinen Kindern ohne Betreuungsmöglichkeit, hier sind Einschränkungen in der Anwesenheit möglich.
  • Zu Beginn einer Stunde stellt die Lehrkraft die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler fest. Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern werden den Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen mitgeteilt.
  • Bis Ende Januar sollen keine Klassenarbeiten geschrieben werden; Ausnahmen sind noch zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen der Corona-Betreuungsverordnung im Präsenzformat.
  • Der Distanzunterricht ist mit dem Präsenzunterricht gleichwertig, daher gehen die erbrachten Leistungen positiv wie negativ in die Leistungsbeurteilung ein.
  • Die Rückgabe bereits korrigierter Klassen- und Kursarbeiten kann momentan aus Infektionsgründen in der Schule leider nicht erfolgen. Zur Bekanntgabe der Zensuren können Schülerinnen und Schüler Kontakt mit den Lehrerinnen und Lehrern aufnehmen.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler muss über ein arbeitsfähiges digitales Endgerät verfügen, damit sie/er an dem verpflichtenden Distanzunterricht teilnehmen kann.
  • Die Notbetreuung während des Distanzunterrichts wird vom weiteren pädagogischen Personal übernommen.
  • Weitere Informationen z.B. über festgelegte Termine zur Zeugnisvergabe erhalten wir erst nach der Besprechung (25. Januar 2021) der Ministerpräsidenten der Länder sowie des Bundes.

Die Schulmail des MSB vom 07.01.2021 finden Sie hier.

Unsere aktuellen Standards für den Distanzunterricht im Januar 2021 finden Sie hier.


Bleiben Sie und Ihre Familie gesund

Christian Kleist
Schulleiter